§1. Der Modellflugplatz des M.F.C. Kleve e.V. in Kleve-Griethausen darf von allen aktiven Vereinsmitgliedern genutzt werden, von aktiven Jugendlichen allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes.

§2. Gäste sind herzlich willkommen. Sollten sie eigene Flugmodelle in Betrieb nehmen, muß mindestens 1 erwachsenes Vereinsmitglied anwesend sein.

§3. Unser Modellflugplatz ist in folgende drei Sektionen eingeteilt, auf die im nachfolgenden Text Bezug genommen wird:
– Hauptflugplatz = nördliches Platzgelände zwischen dem Rheindamm und den Obstbäumen
– Nebenflugplatz = südliches Platzgelände, vom Rheindamm aus gesehen hinter den Obstbäumen
– Ruhe-/Parkplatz = zwischen den beiden Flugplätzen im Obstbaumgelände

§4. Das Parken von Fahrzeugen ist nur im Bereich des Ruhe-/Parkplatzes erlaubt: vom Hauptflugplatz aus gesehen in Richtung Nebenflugplatz hinter der zweiten Baumreihe. Davor, d.h. hinter der ersten Baum-reihe vom Hauptflugplatz aus gesehen, ist der Ruhe-/Aufbauplatz für die Flugmodelle.

§5. Die Start- und Landebahn des Nebenflugplatzes darf als Ausweichfläche nur für Modell-Segelflugzeuge bzw. Hubschrauber genutzt werden. Als Startmethoden für den Segelflug sind Hand- und Seilstart bzw. Elektroantriebe zugelassen.

§6. Auf unserem Fluggelände darf der Modellflugbetrieb nur mit Modellen bis zu maximal 5 kg Abfluggewicht aufgenommen werden. Bei Zuwiderhandlungen wird jegliche Vereinshaftung ausgeschlossen. Der jeweilige Modellpilot haftet ausschließlich persönlich.

§7. Jeder Modellflugpilot muß im Besitz einer gültigen Genehmigung zum Betreiben einer Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen (sogenannte Postlizenz) sein.

§8. Der Nachweis einer ausreichenden Modellflug-Halterhaftpflichtversicherung ist für die aktiven Vereinsmitglieder durch das Beitragsinkasso gewährleistet. Gastpiloten müssen einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen können.

§9. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein, die mindestens die Einhaltung der gesetzlichen obersten Lärmgrenze von 82 dB-A gewährleisten.

§10. Jeder Modellflugpilot hat sich vor Flugbeginn mit Namen und Betriebsfrequenz seiner Fernsteuer-Anlage ins Flugbuch einzutragen. Das gilt auch für Gastpiloten, die mit ihrer Eintragung (vollständige Adreßangaben erforderlich) unsere Flugplatzordnung anerkennen. Vor dem Verlassen des Flugplatzes sind eventuelle Vorkommnisse, wie z.B. land- und wasserseitige Außenlandungen/Abstürze mit Schäden nicht nur am Flugmodell oder Beschwerden über den Flugbetrieb ins Flugbuch einzutragen.

§11. Vor dem Einschalten des Senders ist die Frequenzklammer vom Frequenzbord abzunehmen und gut sichtbar an die Antenne des dazugehörigen Senders anzuklemmen. Bei Doppelbelegungen von Betriebsfrequenzen sollte eine gegenseitige einvernehmliche Regelung unter den Betroffenen selbstverständlich sein.

§12. Bei Flugbetrieb auf den Flugplätzen dürfen nur die Piloten und deren zwingend notwendige Helfer die Start- und Landebahnen betreten. Start, Landung und tiefe Platzüberflüge sind laut anzukündigen.

§13. Alle Piloten und deren Helfer halten sich nach dem Start in der Mitte der Flugplätze in unmittelbarer Nähe zum Ruhe-/Parkplatz auf.

§14. Abweichend hiervon dürfen sich Piloten und Helfer beim F- oder Seglerschlepp zum Starten in den südlichen Außenecken des Hauptflugplatzes aufhalten. Bei gleichzeitigem Einzel- und Schleppflug haben sich Piloten und Helfer in gegenseitiger Rücksichtnahme unbedingt abzustimmen.

§15. Es ist strengstens verboten, unseren Ruhe-/Parkplatz auf dem Fluggelände zu überfliegen. Das gilt bis über die Sichtgrenze hinaus. Desweiteren sind innerhalb und außerhalb unseres Fluggeländes niedrige bzw. nahe Über- und Anflüge von Mensch und Tier verboten. Letzteres gilt auch für den Rhein. Ausnahmen sind auch für den Landeanflug nicht zulässig.

§16. Bei größeren Veranstaltungen kann ein Flugleiter eingesetzt werden.

§17. Jedes Mitglied, deren Angehörige und Besucher sind gehalten, das Flugplatzgelände stets in einem sauberen einwandfreien Zustand zu halten. Die Naturschutzvorschriften sind zu beachten.

§18. Für die Einhaltung dieser Platzordnung ist jedes anwesende erwachsene Vereinsmitglied verantwortlich.

§19. Der Flugplatz ist vom 1. November bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres geschlossen.

-Der Vorstand –

 

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